Der Wohnsitz iSd § 26 BAO bedarf im Allgemeinen einer zumindest fallweisen, gelegentlichen Benützung der Wohnung. - VwGH 21. 7. 2021, Ra 2021/13/0080.
Ein Landwirt in Kärnten kaufte in 60 m Entfernung vom Wohngebäude seines Bauernhofes ("Hauptwohnsitz") ein Haus. Der Bürgermeister der Gemeinde schrieb dem Landwirt für dieses zugekaufte Haus Zweitwohnsitzabgabe vor.