Das FG Münster hat durch das Urteil vom 28. 9. 2020 für Rechtssicherheit bei der Frage geführt, in welchen Fällen die Verpflichtung zur Abgabe einer E-Bilanz gem § 5b EStG eine unbillige Härte darstellt.1 Im Folgenden werden die wesentlichen Ausführungen des Gerichts und die Praxisfolgen dargestellt.