BWG: § 31
KraftloserklärungsG: § 13
Nach den Feststellungen hat der Erblasser bei der beklP ua einen Betrag von 94.500 € abgehoben und mit diesem Geld sieben Sparbücher mit einem jeweiligen Einlagestand unter 15.000 € eröffnet. Derartige "Kleinbetragssparbücher" (vgl § 31 Abs 3 BWG) sind Inhaberpapiere und erfordern