GmbHG: § 41
Solange der Nichtigkeitsklage nach § 41 GmbHG des abberufenen GmbH-Geschäftsführers gegen die Entscheidung über seine Abberufung nicht rechtskräftig stattgegeben worden ist, ist seine Abberufung wirksam, weshalb ihm die Legitimation fehlt, namens der Gesellschaft im Firmenbuchverfahren Rechtsmittel gegen den Beschluss zu erheben, mit dem die Löschung des Geschäftsführers im Firmenbuch bewilligt wurde.