FBG: § 11
GmbHG: §§ 26, 76
Bei einem Übergang von Geschäftsanteilen an einer GmbH aufgrund eines Abtretungsvertrags muss der Abtretungsvertrag (Notariatsakt gem § 76 Abs 2 Satz 1 GmbHG) im Zug der vereinfachten Anmeldung durch den Geschäftsführer gem § 11 FBG grds nicht vorgelegt werden, es sei denn, das Firmenbuchgericht hätte Bedenken gegen die Richtigkeit der