Der ausländische Gesteller erhält die Abzugsteuer nach § 99 EStG nur insoweit erstattet, als sie die Einkommensteuer der gestellten, beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer übersteigt. - VwGH 23. 4. 2021, Ra 2020/13/0089.
Der ausländische Gesteller erhält die Abzugsteuer nach § 99 EStG nur insoweit erstattet, als sie die Einkommensteuer der gestellten, beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer übersteigt. - VwGH 23. 4. 2021, Ra 2020/13/0089.