Gem Art 15 DBA-Russland 2003 richtet sich das Besteuerungsrecht für den Geschäftsführerbezug nach dem Tätigkeitsort. Sollte allerdings Art 16 DBA-Russland anwendbar sein, richtet sich das Besteuerungsrecht nach der Geschäftsleitung der GmbH. - VwGH 10. 5. 2021, Ra 2019/15/0095.