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VwGH: Besteuerung der im Ausland tätigen Geschäftsführer einer österreichischen GmbH

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2021/357RdW 2021, 448 Heft 6 v. 21.6.2021

Gem Art 15 DBA-Russland 2003 richtet sich das Besteuerungsrecht für den Geschäftsführerbezug nach dem Tätigkeitsort. Sollte allerdings Art 16 DBA-Russland anwendbar sein, richtet sich das Besteuerungsrecht nach der Geschäftsleitung der GmbH. - VwGH 10. 5. 2021, Ra 2019/15/0095.

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