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BMF-Schreiben vom 29. 3. 2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff AO)

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2021/307RdW 2021, 384 Heft 5 v. 27.5.2021

Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreibender Steuergestaltungen vom 21. 12. 201911BGBl I 2019, 2875. wurde die DAC6-Richtlinie (EU) 2018/822 vom 25. 5. 201822ABlEU 5. 6. 2018, L 139,1. in nationales Recht umgesetzt. Sinn und Zweck der Regelungen ist es, früher als bislang auf unerwünschte Steuergestaltungen reagieren zu können;

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