(zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2021/32)
§ 3a Abs 2 letzter Satz der Verordnung für die Erstattung von Vorsteuern an ausländische Unternehmer1 schließt nicht in der EU (im Gemeinschaftsgebiet) ansässige Unternehmer von der Erstattung von "Vorsteuerbeträgen, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen", aus. Diese Neuregelung kraft Verordnung wird kritisch analysiert.