Wegen der weiter anhaltenden COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber ua folgende Corona-Maßnahmen verlängert:
Verlängerung des Freistellungsanspruchs für Schwangere (bis Ende Juni 2021; BGBl I 2021/44),Freistellung von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risiko-Attest (bis 31. 5. 2021; BGBl II 2021/127),