In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass der Ersatzanspruch aus der Verletzung des berufsspezifischen Konkurrenzverbots im aufrechten Dienstverhältnis zu einem Wirtschaftstreuhänder (§ 77 Abs 10 WTBG) nicht den Beschränkungen der §§ 36 f AngG für vertragliche Konkurrenzklauseln unterliegt, insb auch nicht der Einkommensgrenze nach § 36 Abs 2 AngG. OGH 23. 11. 2020, 8 ObA 48/20x.