Regelmäßig werden Revisionsfälle an den VwGH herangetragen, in denen es darum geht, dass Gesellschafter ihr privates Wohnbedürfnis befriedigen, indem sie ein entsprechendes Wohnhaus durch ihnen nahestehende Körperschaften (Familien-GmbH oder Privatstiftung) errichten lassen. Der VwGH hat nunmehr in zwei Erk seine Rsp zum Vorsteuerabzug bei solchen Konstellationen zusammengefasst und aufgezeigt, dass es einer als angemessen anzusehenden Miete bedarf. Ein funktionierender Mietenmarkt im Sinne der stRsp liegt nur vor, wenn der Nachweis erbracht ist, dass das konkrete Wohnobjekt der Körperschaft Mietrenditen erbringen kann, wie sie mit gut rentierlichen Immobilienprojekten erzielbar sind. - VwGH 7. 12. 2020, Ra 2020/15/0004, und 7. 12. 2020, Ra 2020/15/0067.