Beim VfGH sind ua zwei Fragen anhängig (gewesen):
Im ersten Fall eine Bescheidbeschwerde, nach der die Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit 6 % in Hinblick auf den niedrigen Marktzinsfuß verfassungswidrig sei.
Beim VfGH sind ua zwei Fragen anhängig (gewesen):
Im ersten Fall eine Bescheidbeschwerde, nach der die Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit 6 % in Hinblick auf den niedrigen Marktzinsfuß verfassungswidrig sei.