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Überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Verpflichteten bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2020/506RdW 2020, 719 Heft 9 v. 18.9.2020

Der BFH hat im Urteil vom 22. 1. 2020, XIR 2/19, entschieden, dass der Ansatz einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 249 Abs 1 Satz 1 HGB - ungeachtet einer bestehenden Außenverpflichtung (vorliegend: Räumung eines Baustellenlagers bei Vertragsende) - dann ausgeschlossen ist, wenn die Verpflichtung in ihrer wirtschaftlichen Belastungswirkung von einem eigenbetrieblichen Interesse vollständig "überlagert" wird. Im Folgenden werden dieses Urteil und die sich daraus ergebenden Praxisfolgen dargestellt.

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