Kauft der Mieter der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft die Wohnung, bildet nicht der nach § 15 WGG vorgesehene niedrige Fixpreis, sondern der Verkehrswert der Eigentumswohnung die Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühr. - VwGH 4. 8. 2020, Ro 2020/16/0023.