ASVG: § 4 Abs 2 und Abs 4
Hat ein Unternehmensberater auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit einer GmbH in seiner Tätigkeit als Unternehmensberater ua Bilanzen der Klienten der GmbH zu erstellen, Verträge zu konzipieren und Klienten zu betreuen, so ist nicht von einem Überwiegen der Merk-