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Keine Möglichkeit zur Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit für Personalleiterin

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/495RdW 2020, 695 Heft 9 v. 18.9.2020

ArbVG: §§ 36, 105

Ist die Personalleiterin für einen weltweiten Konzern berechtigt, in ihrem Verantwortungsbereich hinsichtlich der ihr direkt unterstellten Mitarbeiter die Entscheidung über die Aufnahme und Beendigung von Dienstverhältnissen selbstständig zu treffen und hatte sie hier auch die Letztverantwortung betreffend die Gehälter, ist sie als leitende

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