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Auszahlung von Guthaben aus der Auftraggeberhaftung

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/451RdW 2020, 624 Heft 8 v. 24.8.2020

ASVG: § 67a

IO: § 20

Überweist ein Auftraggeber von Bauleistungen 20 % des Werklohnes an das Dienstleistungszentrum, um sich der Haftung für alle Beiträge und Umlagen, die das beauftragte Unternehmen an österreichische Krankenversicherungsträger abzuführen hat, zu entziehen, gelten die AGH-Zahlungen als "Drittleistung", dh als Leistung des beauftragten Unternehmens (Schuldners), und sind durch die Krankenversicherungsträger auf dem Beitragskonto des beauftragten Unternehmens zu verbuchen.

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