KBGG: § 24 Abs 2
ZÄG: § 44
Unterbricht eine selbstständig und freiberuflich tätige Zahnärztin ihre Tätigkeit acht Wochen vor der Geburt ihres Kindes und nimmt die Tätigkeit erst rund ein Jahr nach der Geburt wieder auf, steht diese Berufsunterbrechung nach § 44 ZÄG einem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nicht entgegen.