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Aktualisierte BMF-Info zur Anwendung und Auslegung von DBA iZm der COVID-19-Pandemie

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/419RdW 2020, 579 Heft 8 v. 24.8.2020

Die inhaltlichen Änderungen zur vorhergehenden (aufgehobenen) Info vom 22. 5. 2020, 2020-0.271.800, betreffen die Auslegung der Arbeitstage, den Regelungsumfang der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland, die neue Sondervereinbarung zur Grenzgängerregelung des DBA-Italien und die Sicherung der Besteuerung von Kurzarbeitsunterstützungen. Es ist vom BMF weiterhin beabsichtigt, diese Info regelmäßig zu warten, um darin allfällige neue Entwicklungen aufzunehmen. Info des BMF vom 20. 7. 2020, 2020-0.459.612.

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