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VwGH: Einkünfte des nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2020/408RdW 2020, 562 Heft 7 v. 17.7.2020

Die Tätigkeitseinkünfte des nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters, der über eine Sperrminorität verfügt, gelten nach der lit b des § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1988 als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der VwGH stellt klar, dass dies nur für jene GmbH-Gesellschafter gilt, die zugleich auch Geschäftsführer der GmbH sind. - VwGH 19. 5. 2020, Ra 2018/13/0061.

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