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VwGH zur Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG

SteuerrechtHR Dr. Anton MairingerRdW 2020/409RdW 2020, 563 Heft 7 v. 17.7.2020

Wird eine Selbstanzeige für mehrere Finanzvergehen erstattet und tritt die strafbefreiende Wirkung nur bei Entrichtung einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG ein, so ist für jedes Finanzvergehen eine Abgabenerhöhung vorzuschreiben. Dies kann auch mittels Sammelbescheid erfolgen. - VwGH 3. 6. 2020, Ra 2019/16/0125.

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