Wird eine Selbstanzeige für mehrere Finanzvergehen erstattet und tritt die strafbefreiende Wirkung nur bei Entrichtung einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG ein, so ist für jedes Finanzvergehen eine Abgabenerhöhung vorzuschreiben. Dies kann auch mittels Sammelbescheid erfolgen. - VwGH 3. 6. 2020, Ra 2019/16/0125.