Zur weiteren Verdeutlichung der umfassenden Ausführungen von Rzeszut/Predota soll zweckmäßigerweise die Besprechung eines Beispiels zu § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 angefügt werden:
Zur weiteren Verdeutlichung der umfassenden Ausführungen von Rzeszut/Predota soll zweckmäßigerweise die Besprechung eines Beispiels zu § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 angefügt werden: