Die in der Literatur kontrovers diskutierte Frage, ob die Zuzugsbegünstigungen nach § 103 EStG bloß die Begründung eines inländischen Wohnsitzes oder die Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in das Inland voraussetzen, wurde nunmehr vom VwGH entschieden. - VwGH 26. 2. 2020, Ro 2017/13/0018.