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Nachträgliche Änderungen einer Siebentel-Teilwertabschreibung iSd § 12 Abs 3 Z 2 KStG und deren steuerliche Auswirkungen

SteuerrechtMag. Robert Rzeszut/Philip Predota, LL.M. (WU)RdW 2020/232RdW 2020, 282 Heft 4 v. 24.4.2020

Eine Teilwertabschreibung iSd § 12 Abs 3 Z 2 KStG wirkt sich in sieben Veranlagungsjahren aus, obwohl sie dem Grunde nach im ersten Jahr "wurzelt". Soll eine Teilwertabschreibung zu einem späteren Zeitpunkt korrigiert werden - etwa weil sie zu Unrecht vorgenommen wurde - stellt sich die Frage, ob nachträglich eine zum "Wurzeljahr" abweichende Anpassung der Teilwertabschreibung vorgenommen werden kann. Aus einer neuen Entscheidung des VwGH lassen sich diesbezüglich interessante Erkenntnisse ableiten.

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