Zeitnah zur Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus veröffentlichte das BMF eine erste Information, die va einige verfahrensrechtliche Erleichterungen mit sich brachte.1 Daneben wirft die Corona-Krise aber viele steuerrechtliche Fragestellungen auf, die teilweise einer gesetzlichen Änderung bedürfen. Der Gesetzgeber hat darauf bereits mit dem 2. COVID-19-Gesetz und dem 3. COVID-19-Gesetz reagiert, wobei mit dem 2. COVID-19-Gesetz va die Rechtsmittelfristen unterbrochen werden, während das 3. COVID-19-Gesetz auch wichtige materiellrechtliche Fragen beantwortet. Der Beitrag gibt einen Überblick zu diesen beiden Sammelgesetzen.