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BMF-Infos zum Coronavirus

SteuerrechtDr. Martin Atzmüller/Univ.-Prof. DDr. Gunter MayrRdW 2020/230RdW 2020, 277 Heft 4 v. 24.4.2020

Bereits am 14. 3. 2020, also am Tag der Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, veröffentlichte das BMF eine erste Information, die sodann am 24. 3. 2020 erweitert wurde.11Die beiden BMF-Infos betreffen vor allem verfahrensrechtliche Fragestellungen; weitere, vor allem materiellrechtliche Problemstellungen iZm dem Coronavirus bedürfen einer gesetzlichen Lösung. Übergeordnetes Ziel der BMF-Informationen ist es, auf die massiven Ertragseinbrüche, Liquiditätsengpässe und möglichen Zahlungsverzögerungen bei Unternehmen möglichst rasch und unbürokratisch zu reagieren.

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