Der Gesetzgeber hat in § 17 Abs 3a EStG eine neue Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen. Hierbei differenziert der Gesetzgeber mehrfach zwischen der neuen Gewinnpauschalierung und der bereits bestehenden Basispauschalierung. Aus diesem Grund liegt der Fokus dieses Beitrages auf der Darstellung der neuen Pauschalierungsmöglichkeit vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Aspekte. Es zeigt sich hierbei, dass der Gesetzgeber mit § 17 Abs 3a EStG eine Regelung getroffen hat, die durch verwaltungsökonomische Überlegungen nicht sachlich gerechtfertigt werden kann.