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Einschränkungen der Hebung stiller Lasten in Rückstellungen (Teil 2)

SteuerrechtMag. Dr. Tobias Hayden, LL.M., LL.B./RA Mag. Marco ThorbauerRdW 2020/188RdW 2020, 208 Heft 3 v. 18.3.2020

Anders als der deutsche Gesetzgeber dürfte der österreichische Gesetzgeber die Möglichkeit der Hebung stiller Lasten in Rückstellungen vorausgesehen haben, weil sich für Sozialrückstellungen in § 14 EStG bereits spezifische Beschränkungen hierfür finden. Denkbaren Steuergestaltungen könnten zusätzlich auch durch den steuerlichen Missbrauchstatbestand (§ 22 BAO) sowie spezifische Materiengesetze (AVRAG, VAG und VersVG) Grenzen gesetzt sein.

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