TKG: § 23
ABGB: § 914
Wurde einem AN die ihm bereits während seines Dienstverhältnisses zum vormaligen AG als Nutzer zugeordnete Mobiltelefonnummer, die er seit vielen Jahren privat und beruflich nutzte, bei Beendigung dieses Dienstverhältnisses als Privatnummer überlassen und über sein Betreiben direkt dem neuen AG übertragen und blieb die Rufnummer trotz dieser Portierung auf den neuen AG immer mit der Person des AN verknüpft, ist im Fall einer fehlende Regelung über die Rückportierung der Nutzungsrechte an der Mobiltelefonnummer für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses davon auszugehen, dass redliche Vertragsparteien in diesem Fall die (faktische) Zuordnung der Mobiltelefonnummer zum AN nicht aufgehoben und daher deren Übertragung auf ihn vorgesehen hätten, wenn sie diesen Konfliktfall bedacht hätten.