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Strittige KollV-Anwendung im Mischbetrieb

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/663RdW 2020, 942 Heft 12 v. 18.12.2020

ArbVG: § 9 Abs 3 und 4

Erbringt ein Sanierungsunternehmen, das die Beseitigung von Schadensfolgen nach Bränden, Wasser- und Sturmschäden sowie anderen Kontaminationen anbietet, sowohl Leistungen, die dem KollV-Baugewerbe unterliegen, als auch solche, die dem KollV-Gebäudereiniger zurechenbar sind, kommt aber weder dem einen noch dem anderen Fachbereich (Reinigung versus Bau) die ausschlaggebende wirtschaftliche Bedeutung für das Unternehmen zu und

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