Für die steuerliche Behandlung ausländischer Vermögensstrukturen muss zunächst anhand eines Typenvergleichs festgestellt werden, ob aus österreichischer Sicht ein Körperschaftsteuersubjekt vorliegt. In der Folge ist auch zu prüfen, ob sich aus § 188 InvFG 2011 eine Transparenz in Form der Investmentfondsbesteuerung ergibt. § 188 InvFG idF vor der mit BGBl I 2013/135 im Jahr 2014 erfolgten Novellierung wie auch § 42 InvFG 1993 verstießen allerdings gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. - VwGH 11. 9. 2020, Ra 2020/13/0006.