Die grunderwerbsteuerbare Übertragung einer Liegenschaft und die gleichzeitige Vereinbarung eines Vorbehaltsfruchtgenussrechts gegen laufende Zahlung einer AfA-Miete sind einheitliche Rechtsgeschäfte, sodass die Fruchtgenusseinräumung von der Gebühr nach dem GebG ausgenommen ist. - VwGH 3. 9. 2020, Ra 2020/16/0109.