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Die Ertragsteuerpflicht bei gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Vereinen

SteuerrechtDr. Christian Hammerl/Mag. Romana FuchsRdW 2020/609RdW 2020, 875 Heft 11 v. 20.11.2020

Der folgende Artikel soll einen Überblick über die ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen und Ausgaben sowie echten und unechten Spendeneinnahmen und Mitgliedsbeiträgen bei gemeinnützigen11Der Begriff der Gemeinnützigkeit wird hier im weiteren Sinne verstanden und umfasst somit auch mildtätige und kirchliche Zwecke. und nicht gemeinnützigen Vereinen geben.

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