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VwGH zu vergessenen Instandsetzungsaufwendungen

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2020/608RdW 2020, 874 Heft 11 v. 20.11.2020

Auch wenn im Jahr, in welchem ein nach § 4 Abs 7 EStG verteilungspflichtiger Instandsetzungsaufwand angefallen ist, kein Zehntel bzw Fünfzehntel angesetzt worden ist, stehen in den Folgejahren - entgegen der Ansicht des BFG - die restlichen Zehntel bzw Fünfzehntel zu. In der Steuerbilanz kann die Verteilung in der Art einer Rechnungsabgrenzung ausgewiesen werden. - VwGH 24. 9. 2020, Ra 2017/13/0062.

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