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Fallen Sozialplanzahlungen unter ein Abzugsverbot?

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserRdW 2020/605RdW 2020, 866 Heft 11 v. 20.11.2020

Das BFG11BFG 8. 4. 2020, RV/7100845/2020; 27. 7. 2020, RV/5100833/2020. subsumiert Zahlungen an Arbeitnehmer aufgrund von Sozialplänen unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 8 EStG. Eine verfassungskonforme Interpretation dieses Abzugsverbotes erfordert eine teleologische Reduktion: Sozialplanzahlungen fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 8 EStG.

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