In der Praxis wird immer noch vielfach übersehen: Eine Vorschreibung von ImmoESt an den Steuerschuldner (Grundstücksveräußerer) darf nur im Einkommensteuerbescheid (bzw Körperschaftsteuerbescheid) erfolgen. - VwGH 14. 9. 2020, Ra 2019/15/0146.
In der Praxis wird immer noch vielfach übersehen: Eine Vorschreibung von ImmoESt an den Steuerschuldner (Grundstücksveräußerer) darf nur im Einkommensteuerbescheid (bzw Körperschaftsteuerbescheid) erfolgen. - VwGH 14. 9. 2020, Ra 2019/15/0146.