Mit dem 2. und 3. COVID-19-Gesetz wurde die Tätigkeitsdauer der Organe der betrieblichen Interessenvertretung nach dem ArbVG (insbesondere BR) sowie der Behindertenvertrauenspersonen, die im Zeitraum von 16. 3. 2020 bis 31. 10. 2020 endet, verlängert, bis neue Organe unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen gewählt worden sind und sich konstituiert haben. Mit der Verordnung BGBl II 2020/460 wurde dieser Zeitraum nun bis 31. 12. 2020 verlängert.