Wenn ein Rechtsanwalt für einen Mandaten, dem für den Zivilprozess Verfahrenshilfe bewilligt worden ist, auch außergerichtlich einschreitet, muss er ihn aufgrund seiner Treuepflicht nach § 9 RAO darüber aufklären, mit welchen Kosten für die außergerichtliche Vertretung in etwa zu rechnen ist. OGH 15. 7. 2020, 21 Ds 3/19g.