Der Arbeitnehmer kann Werbungskosten trotz eines vom Arbeitgeber vorgenommenen Kostenersatzes absetzen, wenn der Kostenersatz des Arbeitgebers steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. - VwGH 27. 8. 2020, Ra 2020/13/0037.
Der Arbeitnehmer kann Werbungskosten trotz eines vom Arbeitgeber vorgenommenen Kostenersatzes absetzen, wenn der Kostenersatz des Arbeitgebers steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. - VwGH 27. 8. 2020, Ra 2020/13/0037.