Wird ein Gebäude in unvermietbarem Bauzustand angekauft und Jahre später, ohne dass es zur Sanierung und Vermietung gekommen ist, wieder verkauft, können dennoch (negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, wenn die Vermietungsabsicht nachweisbar ist. Der Eintritt von Unwägbarkeiten, welche die Sanierung und damit die Vermietung verhindert haben, ist ein gewichtiges Indiz für eine solche Vermietungsabsicht. - VwGH 27. 8. 2020, Ra 2019/13/0036.