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Keine Lohnunterlagen vom Überlasser - Beschäftiger nicht strafbar

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterinnen: Bettina Sabara/Barbara TumaRdW 2020/514RdW 2020, 731 Heft 10 v. 23.10.2020

Der VwGH hatte sich erstmals zu den strafbewehrten Verpflichtungen zur Bereithaltung bzw Bereitstellung von Lohunterlagen bei einer grenzüberschreitenden Überlassung von Arbeitskräften nach Österreich zu äußern und kam zu dem Ergebnis, dass bei einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung zwar der inländische Beschäftige die Lohnunterlagen bereithalten muss; hat sie ihm der Überlasser aber nicht zur Verfügung gestellt, ist nur der Überlasser zu bestrafen.

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