Die Bundesregierung hat am 22. 5. 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG-E) veröffentlicht.1 Dies erfolgt in einem eigenständigen Sondergesetz neben dem EStG und dem KStG. Der Gesetzentwurf soll die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umsetzen, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu verbessern. Die Unternehmen sollen durch steuerliche Anreize angehalten werden, in Forschung und Entwicklung (FuE) vermehrt zu investieren. Der Gesetzentwurf enthält entsprechende Regelungen für alle steuerpflichtigen Unternehmen - unabhängig von ihrer Größe und der Art ihrer Tätigkeit. Im Folgenden wird ein Überblick über die wesentlichen Inhalte gegeben.