Das BMF trifft in einer Novelle zur Grundstückswertverordnung pauschale Annahmen zur Bewertung von Baurechten. Diese Bewertungsannahmen werden kritisch untersucht.
1. Ein Fallbeispiel
Ein Baurecht wird an unbebautem Grund und Boden auf 55 Jahre eingeräumt: Ein Gebäude mit 50 Mietwohnungen soll errichtet werden. Nach Ablauf der 55 Jahre Laufzeit des Baurechtes kann der Grundeigentümer wählen, ob der Grund und Boden in den unbebauten Zustand bei der Baurechtseinräumung zu versetzen ist oder das Gebäude ohne Ablöse in sein Eigentum fällt.