Am 7. 5. 2019 hat das BMF einen Ministerialentwurf des Steuerreformgesetzes I 2019/20 zur Begutachtung veröffentlicht, mit dem ua1 in § 14 KStG 1988 eine umfassende Regelung zur Neutralisierung von hybriden Gestaltungen vorgesehen ist.2 Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem nach der Begutachtung überarbeiteten Entwurf des § 14 KStG idF des Initiativantrages zum Steuerreformgesetz 2020.3