Ist eine fremdfinanzierte Beteiligung einem Teilbetrieb zuzuordnen und wird sie mit diesem Teilbetrieb im Wege der Abspaltung übertragen, muss die dazugehörige Fremdfinanzierungsverbindlichkeit zwingend als Teil des abgespaltenen Teilbetriebs mitübertragen werden. - VwGH 17. 7. 2019, Ro 2016/13/0018.