VerG 2002: § 8
ZPO: §§ 538, 577 ff, 611
Gegenstand der Aufhebungsklage nach § 611 ZPO ist der Schiedsspruch eines inländischen Schiedsgerichts iSd §§ 577 ff ZPO. Wie § 577 Abs 4 ZPO ausdrücklich anordnet, gehören dazu nicht (bloße) "Vereinsschiedsgerichte", die iSv § 8 VerG 2002 nur zur Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis berufen sind. Vereinsstatuten können aber auch Schiedsgerichte iSd ZPO vorsehen.