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Konkurrenzverbot des GmbH-Geschäftsführers

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/363RdW 2019, 464 Heft 7 v. 24.7.2019

GmbHG: § 24

§ 24 GmbHG regelt ein Konkurrenzverbot für Geschäftsführer der GmbH und sieht in seinem Abs 3 Sanktionen für einen Verstoß gegen das Konkurrenzverbot vor (Widerruf seiner Bestellung, Schadenersatz, Eintrittsrecht der Gesellschaft, Herausgabe der Vergütung). Der Gesellschaft steht auch ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zu, der die Gesellschaft in die Lage versetzen soll, sich zu entscheiden, ob sie einen Anspruch auf Schadenersatz oder ihr Eintrittsrecht geltend macht.

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