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VwGH zur USt: Kein "neuer" Mietvertrag bei Übergang der Mieterstellung durch Verschmelzung

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2019/269RdW 2019, 350 Heft 5 v. 21.5.2019

Ist der Mieter (oder Vermieter) eine GmbH und erfolgt bei dieser eine Verschmelzung (als übertragende oder als aufnehmende Gesellschaft), stellt der mit dem Gesamtrechtsnachfolger fortgesetzte Mietvertrag kein neues Bestandverhältnis iSd § 28 Abs 38 UStG dar. - VwGH 3. 4. 2019, Ro 2018/15/0012.

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