vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AZG/ARG-Ausnahmen für leitende und sonstige Arbeitnehmer: Was verlangt ihre Arbeitszeitautonomie?

ArbeitsrechtUniv.-Prof. Dr. Franz SchrankRdW 2019/255RdW 2019, 319 Heft 5 v. 21.5.2019

Seit 1. 9. 2018 sind sowohl die leitenden Angestellten als auch die neu gleichgestellten sonstigen Arbeitnehmer und die neuen nahen Angehörigen nur dann von diesen Arbeitszeitgesetzen ausgenommen, wenn ihnen zugleich auch ausreichende Arbeitszeitautonomie zukommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte